Der Dachs
Europas beliebteste Kraft-Wärme-Kopplung.
Auf Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas und Heizöl wird Energiesteuer erhoben, dies zahlt der Verbraucher beim Bezug der Energie.
Auf Erdgas liegt eine Energiesteuer von z.B. 0,55ct je kWh.
Wird der mit Energiesteuer bezogene Brennstoff in einer hocheffizienten Dachs-Anlage umgesetzt, ist die „für den KWK-Prozess“ verwendete Brennstoffmenge von der Energiesteuer befreit. Diese wird auf Antrag durch das Hauptzollamt jährlich erstattet.
Je nach Alter der Anlage und Zuschuss-Situation kann sowohl die volle als auch nur eine teilweise Erstattung der Energiesteuer beantragt werden. Die Teilerstattung liegt bei Erdgas bei z.B. 0,442ct je kWh.
Seitens der SenerTec GmbH wird regelmäßig ein Software-Tool zur Erzeugung der Erstattungsformulare zur Verfügung gestellt. Alternativ können Sie die Formulare online im KWK-Fachbereich unter Zoll.de abrufen und dann online oder offline ausfüllen.
Jedes Jahr bis zum 31.12.
Bitte reichen Sie Ihren Erstattungsantrag immer rechtzeitig ein. Die Energiesteuererstattung für das Verbrauchsjahr muss bis zum 31.12. des Folgejahres beantragt sein.